AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird „staff-service Mag. Sinesia Strahlhofer e.U.“ im folgenden Text als „staff-service“ bezeichnet.
Grundlagen für die Überlassung von Arbeitskräften bilden das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die von staff-service im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden, sowie auch für sämtliche künftige Folge- und Zusatzaufträge. Die AGBs gelten auch, wenn staff-service über einen ursprünglich vereinbarten oder beabsichtigten Endtermin hinaus Arbeitskräfte zur Verfügung stellt oder wenn die Anforderung von Arbeitskräften mündlich erfolgt ist.
Von den AGBs abweichende Bestimmungen erlangen ausnahmslos nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie zwischen staff-service und dem Beschäftiger schriftlich vereinbart werden. Die schriftliche Abänderung einzelner Bestimmung dieser AGB lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Leistungsumfang
Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von, den Anforderungen entsprechend qualifizierten Arbeitskräften, nicht die Erbringung bestimmter Leistungen, somit schuldet staff-service keinen, wie immer gearteten, Arbeits- oder Leistungserfolg.
Art und Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten müssen mit staff-service vereinbart werden und der Auftraggeber ist an dem Weisungsrecht, an Eingliederungs-, Melde- und Fürsorgepflicht im Sinne der AÜG gebunden.
Überlassene Arbeitskräfte sind weder zur Abgabe von Willenserklärungen noch zum Inkasso berechtigt.
Kommt es zu einem Ausfall einer übermittelten Arbeitskraft, so hat der Auftraggeber staff-service umgehend davon in Kenntnis zu setzen und staff-service wird dafür sorgen, dass so rasch wie möglich eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt wird.
Eine Überlassung von Arbeitskräften an Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, erfolgt aufgrund § 9 AÜG nicht. Die überlassene Arbeitskraft bzw. der Beschäftiger hat daher der Firma staff-service derartige Umstände unverzüglich mitzuteilen.
staff-service ist dazu berechtigt, im Vertrag namentlich angeführte oder überlassene Arbeitskräfte jederzeit durch andere gleichwertige Personen zu ersetzen.

Preise
Angebote von staff-service sind unverbindlich und gelten stets mit der Befristung, die auf der Angebotslegung angegeben ist. Grundlagen für die Preise bilden Löhne laut Kollektivvertrag sowie die Lohnkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung.
Kommt es während des Beschäftigungszeitraums zu kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen, so ist die Firma staff-service dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Die überlassenen Arbeitskräfte führen schriftliche Stunden- und Leistungsaufzeichnungen, die vom Auftraggeber, oder von ihm dazu befähigten Mitarbeiter, zu überprüfen und mit einer Signatur zu versehen sind. Diese stellen die Grundlage für die Fakturierung und Lohnabrechnung dar.
In den vereinbarten Verrechnungssätzen sind sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die überlassenen Arbeitskräfte enthalten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Firma staff-service wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich. Die Zahlung der Rechnungsbeträge hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zu erfolgen.

Wird die Rechnung nicht innerhalb von acht Tagen nach Zustellung schriftlich beanstandet, so gelten die darin verrechneten Stunden und die Rechnungslegung als akzeptiert und anerkannt.
Bei Zahlungsverzug ist staff-service dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt bei Auftragserteilung und anschließender schriftlicher Auftragsbestätigung.
In der Auftragsbestätigung müssen die Leistungsverpflichtungen beider Vertragsteile verbindlich festgelegt sein, diese treten dann in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich in schriftlicher Form einen Einspruch einlegt.

Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Staff-service behält sich vor, unter bestimmten Umständen den Vertrag vorzeitig und ohne Einhaltung von Fristen, wieder aufzulösen. Diese sind: Nichteinhaltung der Zahlungsfristen des Auftraggebers und Arbeitsunfähigkeit einer oder mehrerer Arbeitskräften von staff-service durch höhere Gewalt, Krankheit oder Unfall.

Übernahmebestimmungen
Von staff-service überlassene Arbeitskräfte können vom Auftraggeber nach sechsmonatiger, durchgängiger Überlassungsdauer ohne Vermittlungshonorar übernommen werden. Eine Übernahme vor dieser sechsmonatigen Frist muss zwischen staff-service und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.

Gewährleistung
Staff-service leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte die erforderlichen Qualifikationen aufweisen und dass diese ihre Zustimmung zur Überlassung an Dritte gegeben haben und arbeitsbereit sind.
Entspricht eine überlassene Arbeitskraft nicht den erforderlichen und vereinbarten Qualifikationen, kann der Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden allfällige Mängel schriftlich anzeigen. Die Firma staff-service verpflichtet sich, innerhalt einer angemessenen Frist eine Ersatzarbeitskraft bereit zu stellen.
Bei sonstigem Verlust sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche binnen sechs Wochen gerichtlich geltend zu machen.

Haftung
Staff-service trifft keine Haftung für allfällige von der überlassenen Arbeitskraft verursachte Schäden und haftet weder für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Verfügung gestelltem Werkzeug, Geräten, Fahrzeugen oder sonstigen übergebenen Gegenständen.
Weiters haftet staff-service nicht für Schäden, die aufgrund von höheren Gewalten, Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft entstehen. Eine Haftung für Folge- und Vermögensschäden, Produktionsausfällen und für Pönalverpflichtungen des Auftragsgebers gegenüber seinem Kunden, wird von staff-service nicht übernommen.
Eine Haftung von staff-service ist auf grobes Verschulden und auf Vorsatz beschränkt.

Allgemeine Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, einer Rahmen- oder Einzelvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht verändert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Vertragsteile, die nicht durchführbar sind, gemeinsam zu verhandeln, und eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Gericht am Sitz der Firma staff-service.

UID-Nr: ATU70375738

Bank: Steiermärkische Sparkasse
IBAN: AT752081500040904559 BIC: STSPAT2GXXX

UID: ATU70375738

Firmenbuchnummer: FN 447410g

DVR: 4015585